Behandlungspflegen

Nach dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bei Bedarf Behandlungspflegen verordnen. Diese medizinische Behandlungspflege umfasst unter Anderem Blutzuckermessung, Wundversorgung, Dekubitusbehandlung oder die Gabe von Medikamenten. Die verordneten Leistungen werden von Ihrer Krankenkasse übernommen und von unseren Pflegefachkräften durchgeführt.

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