Pflegeberatung

Pflegeberatung nach §37.3 Abs 3 SGB XI

Unsere Pflegeberatung beinhaltet Folgendes:

  • Wir informieren Sie über Angebote und Leistungen, die Sie bei der Pflege unterstützen und den Alltag erleichtern.
  • Wir beraten Sie über geeignete Pflegehilfsmittel oder sinnvolle Umbaumaßnahmen.
  • Wir sprechen mit Ihnen über Probleme, die bei der Pflege zu Hause auftreten können, und helfen Ihnen geeignete Lösungen zu finden.
  • Wir überprüfen ob eine Einstufung in einen höheren Pflegegrad notwendig ist, und empfehlen Ihnen bei Bedarf, einen entsprechenden Antrag zu stellen und helfen ggf. auch dabei.
  • Wir dokumentieren die Beratung auf einem Formular und vermerken, welche Maßnahmen helfen können, die Pflegesituation zu verbessern.
  • Die Pflegekasse erhält von uns einen Nachweis über den Beratungsbesuch.
  • Außerdem beraten wir Sie über alle Leistungen die Sanitas erbringt und die unserer Kooperationspartner

Für alle Versicherten der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung, mit einem Pflegegrad, die Pflegegeld beziehen und ihre Pflege privat organisiert haben sind die Beratungsbesuche gesetzlich vorgeschrieben

Pflegegrad 1: optional halbjährlich (2 x Jahr)

Pflegegrad 2 und 3: verpflichtend halbjährlich (2 x Jahr)

Pflegegrad 4 und 5: verpflichtend vierteljährlich (4 x Jahr)

Freiwillig sind die Beratungsbesuche für alle Versicherten der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung, die Kombinationsleistungen oder Pflegeleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst beziehen

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